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Russland: EU verlängert wirtschaftliche Sanktionen um sechs Monate

Nach einem Update, das Präsident Macron und Kanzlerin Merkel dem Europäischen Rat über die Implementierung des Minsker Abkommen gaben, verlängerte der Rat am 5. Juli 2018 die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland bis zum 31. Januar 2019. Die Sanktionen zielen auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft ab.

Der Rat gab diese Entscheidung schriftlich bekannt. Die Maßnahme zielt auf den russischen Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor ab, die Bereiche mit Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Ursprünglich wurde sie am 31. Juli 2014 für ein Jahr eingeleitet, um auf die angespannte Situation zwischen Russland und der Ukraine zu reagieren. Die Sanktionen wurden im September verschärft.

 Die wirtschaftlichen Sanktionen, die nun verlängert wurden, umfassen:
  • einen begrenzten Zugang zu den primären und sekundären Kapitalmärkten der EU für die fünf größten russischen Finanzinstitutionen und den dazugehörigen Tochterunternehmen, die außerhalb der EU etabliert wurden sowie für die drei größten russischen Energiekonzerne und drei Verteidigungsunternehmen;
  • ein Import- und Exportverbot für Waffen;
  • ein Exportverbot für Güter für den militärischen Einsatz oder militärische Endnutzer in Russland;
  • einen begrenzten Zugang zu bestimmter Technologie und bestimmten Dienstleistungen, die zur Ölproduktion und Forschung genutzt werden können.
Zusätzlich zu diesen Sanktionen berichtete consilium.europa.eu über verschiedene Maßnahmen, die ebenfalls als Reaktion der Ukraine Krise eingeleitet wurden:
  • gezielte individuelle Restriktionsmaßnahmen, sprich ein Visaverbot und das Einfrieren des Vermögens. Diese betreffen bis zum 15. September 2018 155 Privatpersonen und 38 juristische Personen;
  • Restriktionsmaßnahmen als Reaktion auf die illegale Annexion der Krimm und Sevastopopl, die sich auf die jeweiligen Regionen begrenzen und bis zum 23. Juni 2019 bestehen bleiben sollen.
Wie lange die Sanktionen anhalten sollen, war an die vollständige Implementierung des Minsker Abkommens des Europäischen Rats am 19. März 2015 geknüpft, diese sollte ursprünglich am 31. Dezember 2015 stattfinden. Doch da dies nicht geschehen ist, bleiben die Sanktionen bestehen.

Erscheinungsdatum: