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Freiheitsstrafe auferlegt wegen Bestechung

Tomatenhändler in der Patsche

Drei Tomatenhändler wurden wegen Bestechung, Urkundenfälschung und Geldwäsche verurteilt. Es ist ein Fall der zwischen 2013 und 2015 stattgefunden hat. Ein Mitarbeiter eines Erzeugerverbandes machte Verkaufsverabredungen mit zwei Männern eines anderen Betriebes. Der Bonus: 850.000 Euro. Doch man hat es entdeckt. Der Mann muss das Geld zurückbezahlen, er bekommt drei Monate Freiheitsstrafe. und drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Zusätzlich soll er 240 Sozialstunden ableisten. Einer der Tomatenabnehmer bekommt eine ähnliche Strafe. Beim dritten Verdächtigten handelt es sich um fünf der sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Er braucht nur 180 Sozialstunden abzuleisten.

Die Strafen sind niedriger als der Staatsanwalt beantragt hatte, der Richter war der Meinung, dass nicht alles bewiesen wurde. So ist laut des Richters nicht sicher, dass die Abnehmer der Tomaten tatsächlich Rabatt bekommen haben. "Es gibt immer einen Einkäufer, der weniger bezahlt als der Rest", so bestätigten auch die Erzeuger von denen die Tomaten stammten.

Der Ex-Mitarbeiter des Erzeugerverbandes ist nicht einverstanden, so geht aus dem Urteil hervor. "Der Verdächtigte hat während der Gerichtsverhandlung nicht gezeigt, dass er das Übel seines Handelns einsieht", steht dort.
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