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Mehr als 80.000 Bäume sind betroffen

Spanien: Gerichtsverfahren gegen illegale Vermarktung von Orri Mandarinen

Die Vollstreckungsorganisation S.L. (TEO),die exklusiver Hauptlizenznehmer der Sorte Orri in Spanien und Portugal ist, hat insgesamt 92 Klagen gegen die illegale Ausbeutung von Orri Mandarinen eingeleitet, was etwa 172 Hektar betreffen könnten; mehr als 80.000 Bäume.

85,23% dieser Fälle fanden in der Region Valencia statt (ca. 45.000 Bäume); 6,82% in Andalusien (ca. 16.000 Bäume); 6,82% in der Region Murcia (ca. 14000 Bäume) und 1,14% in Katalonien.



In allen Fällen fordert TEO die Vernichtung aller illegalen Pflanzen und auchEntschädigungen, die auf der Grundlage regionaler und nationaler Vorschriften zwischen 30 Euro (in der Phase des vorübergehenden Schutzes) und 60 Euro pro Baum (in der endgültigen Schutzphase) schwanken. Das heißt, insgesamt 90 Euro pro Baum, wenn die Nutzung der Sorte in beiden Zeiträumen illegal durchgeführt wurde.

Bisher wurden in Spanien mehr als 40.000 illegale Orri-Mandarinenbäume auf mehr als 80 Hektar zerstört. Quellen von TEO haben noch einmal erwähnt, dass "es bekannt sei, dass diese Sorte in der Europäischen Union geschützt ist. Dadurch ist in Spanien und Portugal die Produktion und/oder die Vermehrung des Pflanzenmaterials, die Vorbereitung zur Vermehrung, der Verkauf und die Aus- und Einfuhr in die EC ohne die Zustimmung von TEO verboten. Auch ist es verboten diese ohne die Genehmigung des exklusiven Hauptlizenznehmers der Sorte zu lagern." Sie erinnerten auch daran, dass "ein Kennzeichnungssystem vorhanden ist, um den legalen Ursprung der Produktion zu ermitteln, so dass jeder Betreiber über  https://www.orcspain.es/sublicenciados/ Zugang zu Informationen über den Standort aller zugelassenen Plätze hat."

Sie haben auch "die Wirksamkeit der verschiedenen offenen Rechtsverfahren hervorgehoben, da keins davon abgelehnt wurde und das in vielen Fällen Täter dazu gebracht hat, außergerichtliche Vereinbarungen zu beantragen, um zu vermeiden, dass sie vor Gericht treten müssen." Sie wiesen auch darauf hin, dass "diese Vereinbarungen niemals zur Regularisierung illegaler Plantagen geführt haben, da die Beseitigung des Pflanzenmaterials ebenso verpflichtend ist wie die Zahlung einer Geldbuße."

Erscheinungsdatum: