EU-Kommission genehmigt die geplante Übernahme von Monsanto durch Bayer unter Auflagen
Die Auflagen der Europäischen Kommission umfassen insbesondere den Verkauf verschiedener Geschäfte von Bayer, darunter das weltweite Saatgutgeschäft mit Feldkulturen wie Raps, Baumwolle und Soja (mit minimalen, auf den asiatischen Raum beschränkten Ausnahmen), die Forschungsplattform für Weizen-Hybride, das weltweite Gemüsesaatgutgeschäft, das weltweite Geschäft mit Glufosinat-Ammonium sowie bestimmte Glyphosat-basierte Herbizide in Europa, die im Wesentlichen im industriellen Bereich eingesetzt werden. Zudem ist das weltweite Geschäft von Monsanto mit dem neuartigen Nematizid „NemaStrike“ abzugeben. Hinzu kommen die Übertragung dreier Forschungsvorhaben von Bayer im Bereich der Totalherbizide sowie die Einräumung einer Lizenz über das Digital-Farming-Portfolio von Bayer. Als Erwerber dieser Vermögenswerte ist BASF vorgesehen.
Die Transaktion unterliegt weiterhin üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich notwendiger behördlicher Freigaben. Bayer und Monsanto arbeiten eng mit den Behörden – darunter auch dem Department of Justice in den USA – zusammen mit dem Ziel, die Transaktion im 2. Quartal 2018 abschließen zu können.
Für weitere Informationen:
www.bayer.de