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Italien: Mindestprozentsatz in Fruchtsäften erhöht auf 20%

Der 6.März ist das offizielle Datum, an dem die Entscheidung der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, die, in Bezug auf Getränke auf Fruchtsaftbasis, den Gehalt von 12% auf 20% von Orangensaft in den in Italien produzierten alkoholfreien Getränken stabilisiert. Damit wird das veraltete Gesetz aus dem Jahr 1961 aufgehoben, in dem die Mindestmenge von Zitrussaft von 12% festgelegt wurde.

Zum Schutz des Verbrauchers dürfen die vor diesem Datum produzierten Getränke vor dem Inkrafttreten der Verordnung in den Vertrieb gebracht werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind. Es empfiehlt sich auf den Etiketten den effektiven Orangensaftgehalt von mindestens 20% zu kontrollieren.

Die gesunden Folgen dieser Maßnahme für den Konsumenten sind sicher. Aus dem industriellen Bereich kommen keine so optimistischen Prognosen, was die internationale Szene betrifft, die in erster Linie die Exportländer von Orangensaft wie Brasilien oder Spanien begünstigt.

Zur Vollständigkeit der Informationen holten wir die Haltung der Coldiretti und die Analysen eines Vertreters aus dem industriellen Bereichs ein.



FreshPlaza führte ein Telefongespräch mit Dr. Lorenzo Bazzana, wirtschaftlicher Leiter des Obst- und Gemüsesektors der Coldiretti. "Wir setzen sehr auf eine Identifizierung durch das Etikett über die Herkunft der Säfte. Wie bei der Produktionskette der Tomaten, der Pasta oder Reis, ist es unerlässlich zu verdeutlichen, wo das Produkt angebaut, verarbeitet und verpackt wird. Wir werden sehen, was geschieht auch in Bezug auf die Gesetzeslücke, die die Rückverfolgbarkeit der Produktionskette betrifft, und der phytosanitären Sicherheit der Produkte, die in Italien ankommen."

"Andere Länder aus Nordeuropa nehmen einen Obstruktionskurs an, die verstärkten Kontrollen für Orangen aus Südafrika und aus Südamerika an den Grenzen betreffend. Wir sind keine Befürworter einer Umsetzung der Politik, wir wollen freien Warenverkehr, trotzdem muss eine Limitation geltend gemacht werden, nämlich für die Länder, die Produktparteien exportieren, die möglicherweise mit Krankheitserregern kontaminiert sind und die aus Ländern kommen, ohne jegliche Kontrolle und ohne die gleichen Garantien zur Lebensmittelsicherheit und Respekt von Arbeitnehmerrechten."



Die Bereitschaft der Coldiretti und die Vorteile der neuen Gesetzgebung würden paradoxerweise eine sich in der Krise befindenden Produktionskette noch erheblicher belasten, wie die Deklaration von Salvatore Imbesi verdeutlicht. Er ist Werksdirektor der Ortogel, sizilianischer Betrieb für die Verarbeitung von Zitrusfrüchten in Säften und Förderer für das erste Projekt einer Kette in Italien.

"Coldiretti freut sich, sich für eine Erhöhung des Saftgehalts auf 20% in den Getränken ausgesprochen zu haben. Sie sind überzeugt, den Verbrauchern und den Produzenten somit Nutzen verschafft zu haben. Das ist leider nicht der Fall. Diese Verordnung ist für niemanden- weder Verbraucher noch Produzent- von Vorteil, auch nicht für die Industrie, sondern ausschließlich für die Importeure von Säften aus anderen Ländern."

Dafür gibt es verschiedenen Gründe: "Vor allem, da Italien nicht ausreichend Orangensaft produziert und den Nachfragen der Verpacker nicht gerecht werden kann. Außerdem verkauft Italien auch zu einem geringeren Preis, die Produktionskosten betreffend, da der Preis vor ab festgelegt wird, ohne die Produktionskosten zu berücksichtigen- wie es sein sollte- sondern durch internationale Kurse, auf Grund einer mehrdeutigen Gesetzesgebung bezüglich einer Identifizierung der Herkunft des Produkts."

"In Konsequenz erhöht ein Vorrat die importierte Saftmenge und verlagert die Verpackung für Getränke mit Orangensaftbasis ins Ausland. Zur Verbeugung einer solchen Situation müssten die Produzenten verpflichtet werden, Mengen und Sorten der Zitrusfrüchte mitzuteilen, die in den Vertrieb kommen und für eine Verarbeitung weitergeleitet werden, sowie die Verarbeiter sich verpflichten müssten, die Menge der italienische Zitrusfrüchte für die Verarbeitung sowie die Menge der Derivate, die aus den Lagerbeständen verkauft wurden, mitzuteilen."

"Man müsste also die Verpacker verpflichten, Aufschriften wie ´italienische Zitrusfrüchte´ zu verwenden, sodass die Packung ausschließlich Saft aus nationalen Zitrusfrüchten enthält. Ein Gesetz für eine Auferlegung in den EU-Ländern, z.B. wenn bei der Abbildung einer Zitrusfrüchte (Rote Orange) im inneren der Packung mindestens 50% roter Orangensaft enthalten ist, der aus der Verarbeitung der roten Orange erhalten wurde. Anderenfalls wäre das Etikettenschwindel, wie die europäische Kommission schon mehrfach bestätigt hat. Das klärt den Verbraucher über die Herkunft des Getränks auf, ließe die Produzenten die Produktion fördern und die Industrie müsste sich an Regeln halten, die für alle gelten."
Erscheinungsdatum: