Start ins Hagelversicherungsjahr 2018
Versichert werden kann voraussichtlich ab 5. März 2018. Die Policen müssen bis zum 31. Mai abgeschlossen werden. Die bisher geltenden Bestimmungen zur Hagelversicherung wurden im Jahr 2017 mit einem „Omnibus-Gesetz“ teils abgeändert. Demnach stehen den Landwirten ab heuer EU-Fördermittel in der Höhe von maximal 70 Prozent der anerkannten Kosten für alle Versicherungsmodelle zu. Eine Ausnahme bilden die „Strukturen“ mit max. 50 Prozent.
Gegen Frost gleich mitversichern
Wenn Landwirte ihre Anlagen auch gegen Frostschäden versichern möchten, können sie dies weiterhin ausschließlich mit der „Globalen Mehrgefahrenversicherung – MULTI“ tun. In diesem Versicherungsmodell „katastrophale Schadensereignisse“ sind neben Frost, Trockenheit und Überschwemmung, auch Hagel, Starkwind, Starkregen, Schneedruck, Sonnenbrand und Temperaturschwankung enthalten.
Da sich aller Voraussicht nach die Deckungszeit bei Frost von sechs auf zwölf Tage erhöhen wird, rät das Hagelschutzkonsortium den Landwirten, die Frostversicherung gleich zu Beginn der Versicherungskampagne abzuschließen. Weiterhin werden aufgrund des starken Schadensaufkommens im vergangenen Jahr einige Versicherungsgesellschaften nach Erreichen eines gewissen Versicherungsvolumens den Frost nicht mehr in Deckung nehmen. Somit wird es höchstwahrscheinlich schwierig werden, im April noch eine Versicherung gegen Frost abzuschließen.
Das Versicherungsmodell PLURI enthält im Vergleich nur die Risikoabdeckung für Hagel, Starkwind, Starkregen und Schneedruck.
Für weitere Informationen:
www.hagelschutzkonsortium.com
Quelle: sbb