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Bundesweites Lkw-Fahrverbot zum 500. Reformationstag am 31.10.2017

Am 31.10.2017 wird der 500. Reformationstag mit einem bundesweiten arbeitsfreien Feiertag begangen. Das bedeutet, dass auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) einmalig an diesem Tag auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wird.

Das Fahrverbot betrifft grundsätzlich Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger (ohne Gewichtsbegrenzung). Es gilt in der Zeit von 0 bis 22 Uhr. Weitere Einzelheiten – auch zu Ausnahmen – finden Sie hier.

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr
Erscheinungsdatum: