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Verteidigung des Kiwifrucht-Claims argumentiert, dass Sorgfaltspflicht verletzt wurde

Die Verteidigung der Kiwifrucht Forderung, bei der es darum geht, dass 212 Parteien nach einem Psa Ausbruch in 2010 Schäden erlitten haben, öffnete damit, dass die Sorgfaltspflicht, auf die sich die Kläger verlassen, nicht existent ist.

Es ist die fünfte Woche am Hohen Gericht in Wellington, in der die Zeugen der Kläger aussagten. Die Kläger, Strathboss Kiwifruit und Seeka, beschuldigen das Ministerium für Grundstoffindustrie (MPI), fahrlässig gehandelt zu haben, sodass das Bakterium von China aus ins Land gelangen konnte.

Die Anklage, die von Jack Hodder QC repräsentiert wird, argumentiert, dass die Beschuldigungen in Hinblick auf Fahrlässigkeit ein "Missverständnis der Gesetzeslage und nicht hinreichend bewiesen" seien. Die Verteidigung wies darauf hin, dass neuseeländische Gerichte keine Sorgfaltspflicht von Beamten im öffentlichen Dienst vorsehe, wenn diese im Interesse der allgemeinen Öffentlichkeit handeln würden. Das Argument ist, dass, selbst wenn es eine Verletzung der Regeln gegeben habe, die gesetzliche Immunität unter dem Biosicherheits-Akt greife.



Die Verteidigung wies auch die Beschuldigung der Kläger ab, dass elf Entscheidungen des Ministeriums für Agrarkultur und Fischerei die Sorgfaltspflicht verletzt hätten und dass es einen Systemfehler gegeben hätte. Hodder sagte dem Gericht, dass die Beamten verantwortungsbewusst und auf wissenschaftlicher Basis gehandelt hätten und aufgrund ihrer Einsicht nicht verurteilt werden dürfen.

Nachdem die Zeugen über die Krankheitsbefälle bei den Klägern angehört wurden, antwortete Hodder, indem er sagte, dass die Beweise nicht die Lieferungen von 2009 berücksichtige (Kiwifrucht Pollen, die Staubbeutel enthielten), die Olympos oder Karanga Obstgärten infizierten und dass es keinen Beweise für die Quelle des Psa Ausbruches gäbe, da keine der Belastungen in Shaanxi oder China, der in Neuseeland entsprach.

Schnell wies die Verteidigung außerdem darauf hin, dass logistische Vorgänge an der Grenze und die dort geltenden Funktion im Interesse der Öffentlichkeit unter den Biosicherheits-Akt fielen und nicht die privatwirtschaftlichen Interessen vertreten sollen. Hodder fügte hinzu, dass es ein komplexer Entscheidungsprozess sei, was die Grenze überqueren dürfe und was nicht, da die Grundstoff-Industrie durchgehend mit genetischem Material versorgt werden müsse, um konkurrenzfähig zu bleiben und eine Verspätung der Produkte einige Menschen dazu motivieren könnte, illegale Aktivitäten aufzunehmen.

Die Anklage will 30 Zeugen mit wissenschaftlichen Wissen in vier Bereichen einsetzen; das Stadium wissenschaftlichen Wissens zu der Zeit, als die Pollen, die Krankheiten und Pathogene mit sich trugen, von der MAF gesichtet wurden; das wissenschaftliche Wissen von Dr Sathyapala, Susan Cooper und anderen, die an der Entscheidung Kiwi Pollen zu importieren, beteiligt waren; das wissenschaftliche Wissen über die voraussichtliche Länder der Infektion mit Psa und wann die Symptome sich in den Obstgärten bemerkbar machen würden; und die Evolution wissenschaftlichen Wissens über Psa.

Während ihrer Aussage argumentierten die Kläger, Psa sei eine Krankheit, die MAF und den Grenzbehörden auf der ganzen Welt bekannt sei und die ein Risiko für die neuseeländische Kiwifrucht-Industrie und ihre Bauern darstelle. Sie sagen, dass MPI fahrlässig gehandelt habe, weil die Behörde keine strengen Regulierungen bezüglich des Imports von Pollen erlassen habe.
Erscheinungsdatum: