Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber

Kein Patent auf Lila Radieschen-Sprossen

Auch im Berufungsverfahren ist es 'Taste of Nature' wieder nicht gelungen, das Patent für die Lila Radieschen-Sprossen zu bekommen weil das Produkt schon vor dem Patentieren der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Darum darf das Produkt, das von 'Koppert Cress' auf den Markt gebracht wurde, ohne Lizenz von anderen angebaut werden. 

Bei diesem Verfahren geht es um eine langwierige Angelegenheit zwischen 'Cresco' auf der einen Seite und 'Taste of Nature' auf der anderen. 'Taste of Nature' hatte ein Patent auf die Lila Radieschen-Sprossen. 'Cresco" nahm das Produkt bis 2010 beim Handelsunternehmen Koppert Cress ab, unter die das Patent fiel. Als die Zusammenarbeit beendet wurde, begannen die Gerichtsverfahren. Die Parteien standen einander mehrere Male vor dem Richter gegenüber und eine lange Zeit behielt das Patent seine Wertigkeit. Vor zwei Jahren wurde es dann doch verworfen. Einer der beiden Gründe dafür war, dass das Produkt dem Publikium schon vor Vergabe des Patents vorgestellt wurde. Die Lila Radieschen-Sprossen wurden schon 2010 beim Innovationspreis für O&G präsentiert und ausserdem war bereits eine Partei Saatgut ausgeliefert.

Das Patent wurde darum verworfen. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Es ging vor allem um die technischen Details: wie das Patent formuliert wurde, wie hoch genau der Anthocyaningehalt der Sprossen ist und welche exakte Farbe lila der gespriesste Keim haben muss – bis auf einen Nanometer genau. Auf diese Weise wollte 'Taste of Nature' beweisen, dass das früher gelieferte und präsentierte Produkt ein anderes Produkt war, eines von geringerer Qualität, als das letztendlich patentierte Produkt. Der Richter war jedoch nicht der selben Ansicht. Da das gelieferte Saatgut tatsächlich zu den lila Sprossen herangewachsen ist, war das Produkt schon vor dem Patentdatum bekannt und auf dem Markt. In dem Fall gilt es nicht mehr als neues Produkt und kann kein Patent mehr beantragt werden, so lautete das Urteil. 

Euphorie bei Cresco
Rita Prins von Cresco ist nach diesem richterlichen Urteil euphorisch. "Nach sieben Jahren Rechtsstreit gibt es nun endlich Gerechtigkeit. Wenn man das Urteil näher betrachtet, sieht man, dass Hochmut vor dem Fall kommt." Cresco war selbst bei dem O&G Innovationspreis dabei und konnte aus dem Grund auch Beweise aus der Zeit vorlegen. Ausserdem lobt sie Bart Vosselman, Veredler bei 'De Bolster', der sich im Namen von Bionext stark gemacht hat, in der Diskussion um das Patentrecht und wie Patente zu interpretieren sind. Rita behauptet, dass er zur Urteilsfindung des Richters beigetragen hat. "Wir sind noch ganz aus dem Häuschen. Wir müssen es erst realisieren. Das Urteil sollte erst am 12. September kommen und plötzlich kam es schon am 29. August. Das war total unerwartet." 

"Kein Schutz mehr möglich"
Koppert Cress ist selbstverständlich nicht so glücklich mit diesem Urteil. "Das Gericht entscheidet sich für den einfachsten Weg", reagiert Rob Baan. "Saatgut kann nur durch Sortenschutzrecht und/oder Patentrecht geschützt werden. Weil Keimgemüse (und Sprossen) innerhalb von Europa und in den Niederladen über das NAKG und nicht über Plantum registriert werden dürfen, blieb einem innovativen Unternehmen wir Gerrit Koppert, 2010 nur das Patentrecht." Koppert Cress ist der Nachfolger des Betriebes G. Koppert.

Er fährt fort: "Was wir nie verstanden haben ist, dass dein Produkt unrechtmässig kopiert wird und die Gegenpartei dieses nicht abstreitet. Ganz im Gegenteil. Die Gegenpartei sagt, dass das Produkt nie von dir gewesen ist und dass sie darum auch niemandem etwas gestohlen haben. Die Anwälte von Cresco haben erfolgreich Verwirrung über die öffentliche Nutzung vor dem Patentdatum gestiftet. Aufgrunddessen hat der Richter das Patent verworfen." Das präsentieren von Sangosprossen, in Vorbereitung auf den O&G Innovationspreis 2010, soll die vorzeitige Nutzung gewesen sein. "Wir werden uns über das Urteil beugen und dann sehen, was für richterliche Schritte wir als nächste setzen", sagt er abschliessend.



Erscheinungsdatum: