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Niederlande:

Bußen in Millionenhöhe und Sozialstunden für Betrug

Sechzehn Gartenbaubetriebe aus den niederländischen Provinzen Brabant und Limburg haben zwischen 2006 und 2010 Steuern hinterzogen. Sie haben an einer Scheinkonstruktion teilgenommen. Gewinne wurden nicht verbucht und Steuervorteile wurden erzielt. Die Unternehmer müssen jetzt Bußen bezahlen oder Sozialstunden ableisten. Das hat das niederländische OM (die Staatsanwaltschaft) gerade bekanntgegeben.

Mithilfe der Scheinkonstruktion hat man den Gewinn und die (Arbeits)kosten des Personals erniedrigt. Deshalb haben diese Gartenbaubetriebe auch weniger Steuern bezahlt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, das ein 69-jähriger Direktor einer Vermittlungsfirma in Gemüse und Obst sich diese Konstruktion ausgedacht hat. Er wird vor Gericht geladen.

Transaktion

Die sechzehn Gartenbaubetriebe haben die von der Staatsanwaltschaft angebotene Transaktion akzeptiert. Der Prozess wird nicht stattfinden, wenn sie die Bußen bezahlen oder die Sozialstunden ableisten. Neunzehn Erzeuger werden 60 bis 120 Sozialstunden ableisten. Manche Erzeuger haben eine Buße bekommen. Die Betriebe müssen mehr als 25 Millionen Euro zurückbezahlen, genauer gesagt handelt es sich um 25.164.664 Euro. Das haben sie mit dieser Konstruktion verdient. Die niederländische Staatsanwaltschaft ist damit zufrieden.

Keine Steuern zahlen
Aus der Untersuchung ist hervorgegangen, dass die Erzeuger ihre Ernte vor der Ernte über einen niederländischen Betrieb an ausländische Betriebe verkauften. Die Produkte wurden von ausländischen Arbeitern geerntet. Sie arbeiteten für eine polnische Zeitarbeitsfirma. Die Produkte wurden versteigert und der Ertrag ist über allerhand ausländischen Konten zum Direktor des niederländischen Betriebes gelangt. Der hat die Erzeuger einfach legal bezahlt, aber nur die vorher verabredeten Preise. Die Lohnkosten der ausländischen Arbeiter wurden von dem Betrag abgezogen.

Das extra Geld (der Unterschied zwischen dem vorher verabredeten Preis und den endgültigen Ertrag) wurde dann illegal den Erzeugern zurückgegeben. Das wurde nicht in der niederländischen Buchführung der Erzeuger erwähnt und nach der Staatsanwaltschaft auf diese Weise Steueramtes van de fiscus gehouden. "Man hat keine Steuern bezahlt. Die Staatskasse ist auf diese Weise für Millionen Euro benachteiligt worden."

Die Untersuchung Soho

Das hat die Untersuchung Soho ergeben, eine große Untersuchung, die von dem Fahndungsdienst der Inspektionsabteilung des niederländischen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales ausgeführt wurde. Die Untersuchung richtete sich auf den 69-jährigen Direktor der ausländischen Betrieben und auch auf die insgesamt 16 Betriebe, die diese Konstruktion benutzten.

Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass der 69-jährige Hauptbeschuldigte sich die Konstruktion ausgedacht hat. Er hat vermutlich am meisten Vorteil mit dem Betrug erzielt. Die Staatsanwaltschaft wird ihm in Den Bosch vor Gericht laden. Die ausländischen Betriebe sind in Polen, Luxemburg und Zypern angesiedelt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, der Hauptbeschuldigte hat die ausländischen Firmen benutzt um die Geldströme zu verhüllen. Er hat vermutlich immer einen beträchtlichen Prozentsatz des Ertrags der verkauften Ernte von den Erzeugern erhalten.

Passende Entlassung
Die Staatsanwaltschaft hat die Erzeuger die diese Konstruktion benutzt haben vorgeworfen, sie sind nicht nur der Geldwäsche von Einnahmen, sondern auch der Urkundenfälschung schuldig. Das weil die 'Vor der Ernte-Kontrakte' nicht die völlige Wirklichkeit wiedergeben, laut der Staatsanwaltschaft. Die empfangenen Mehrerträge wurden auf verschlüsselte luxemburgischen Konten ausbezahlt, für die die Erzeuger bevollmächtigt waren. Geldwäsche gehört laut der Staatsanwaltschaft zu der Kriminalität. Die Erzeuger hatten wegen des Betrugs und weil sie billige Arbeitskräfte eingesetzt haben einen Konkurrenzvorteil im Vergleich zu den Erzeugern, die die Gesetze eingehalten haben.

Nicht die Ausdenker
Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Transaktionen als passende Entlassung dieser Erzeuger. Die Staatsanwaltschaft beurteilt das strafbare Verhalten der Erzeuger als ernsthaft, aber sie haben sich diese Konstruktion nicht ausgedacht. Die Erzeuger haben die Gelegenheit, die der Hauptbeschuldigte ihnen vermutlich geboten hat ausgenutzt.

Letztendlich werden zwölf Erzeuger 120 Sozialstunden ableisten, sechs Erzeuger werden 110 Sozialstunden ableisten und ein Erzeuger 60 Stunden. Sie haben mit dem Steueramt verabredet, dass sie dem Staat die entgangenen Einnahmen zurückbezahlen werden. Auch die berechneten Vorteile werden sie dem Staat zurückbezahlen.

Die Rente beanspruchen

Manche Erzeuger hatten das verdiente Geld schon ausgegeben, also musste man andere Reserven, wie die Rente beanspruchen. Die Staatsanwaltschaft will mit der Rückforderung des kriminell verdienten Geldes ein deutliches Signal in Richtung der Agrarbranche abgeben. Das betrugerische Konstruktionen sich nicht lohnen.

Acht Erzeuger müssen eine hohe Strafe bezahlen:
  • Die Erzeuger P.J.T. van Gennip aus Beek en Donk, M.F.T. van Gennip und M.M.J. van Gennip aus Son en Breugel – sie haben zusammen ein Konto für die Gesellschaft – man hat berechnet, dass sie insgesamt 8.959.989,96 Euro mit dem Betrug verdient haben. Das müssen sie dem Staat zurückbezahlen uns sie werden 120 Sozialstunden leisten.
  • Erzeuger T.J.F. van Gennip aus der Gemeinde Someren soll 3.502.952,43 bezahlen. Dazu bekommt er 110 Sozialstunden.
  • Neffe T.G.J. van Gennip aus Nuenen bezaht 1.161.554,90 und leistet 120 Sozialstunden.
  • T.J.W van Gennip aus Aarle Rixtel bezahlt 1.141.812,- Euro und leistet 120 Sozialstunden.
  • Die Brüder F.C.M. van Gennip und J.T.P. van Gennip aus Gemert, die zusammen ein Konto für die Gesellschaft haben, müssen eine Buße in der Höhe von € 1.912.931,85 bezahlen. Auch muss J.T.P. van Gennip 120 Sozialstunden leisten.
    Wegen besonderer persönlichen Umstände (Krankheit und Alter) genügt bei F.C.M. van Gennip die Geldstrafe.
  • Wegen besonderer persönlichen Umstände (Krankheit und Alter) genügt bei F.C.M. van Gennip die Geldstrafe.
  • Die Brüder J.A.M Michels und P.J.M Michels aus Vessem en Horst aan de Maas bezahlen zusammen 1.175.002,55 Euro und leisten Sozialstunden von 120 Stunden und 60 Stunden.
  • Der Erzeuger W.F.M. Geurts aus Milheeze bezahlt 4.233.826,30 Euro und leistet 110 Sozialstunden.
  • A.W.M van Asseldonk aus Veghel bezahlt 1.965.515,55 und leistet 120 Sozialstunden.
  • Man hat den widerrechtlich erhaltenen Vorteil der weiteren acht Erzeuger auf insgesamt etwa 1.100.000 Euro berechnet. Insgesamt handelt es sich um 25.164.664 Euro. Das wird dem Staat bezahlt.

Erscheinungsdatum: