Neues Bio-Recht: Abstimmung im Rat vertagt
„Es ist gut und richtig, dass die politische Bewertung des Trilog-Ergebnisses durch die Agrarminister verschoben wurde. Vor allem die vorgelegten Regelungen zur Kontrolle von Bio-Betrieben wurden breit kritisiert und müssen nun nachverhandelt werden.
Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung weiteren Beratungsbedarf sieht und Bundesminister Schmidt beharrlich auf Veränderungen der Kontrollregeln drängt, damit diese praxisgerecht und wirksam werden. Darin wird er von Bundesministerin Hendricks unterstützt. Gelingt hier keine Verbesserung, muss allen Beteiligten klar sein, dass auch im Rahmen der bestehenden Bio-Verordnung Änderungen vorgenommen werden können.“
Hintergrund:
2014 hat die EU-Kommission einen umstrittenen Vorschlag für die komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts vorgelegt. Es regelt die Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten. Nach langjährigen Beratungen haben sich die Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments am 28.06.2017 auf einen Kompromiss geeinigt, der dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten nun zur Abstimmung zugeleitet wird.
Die bisherigen Vorschläge stießen bei etlichen Mitgliedstaaten auf Kritik, weshalb eine Zustimmung der Staaten nicht als sicher gilt. In Deutschland wird vor allem noch Artikel 20 kritisch bewertet – Bundesregierung und Länderministerien sind sich darin einig und werden in ihrer Haltung von der Bio-Branche unterstützt.
Wenn das neue EU-Öko-Recht sowohl im Rat als auch im EU-Parlament eine Mehrheit findet gilt es ab Mitte 2020. Bis dahin müssen auch noch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte erlassen werden.
Quelle: boelw