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EU erkennt Schweizer Kontrollen für Zitrusfrüchte

Bisher fielen Zitrusfrüchte nicht in den Geltungsbereich des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. In diesem wird festgehalten, dass die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Kontrollen anerkennt, wenn Obst und Gemüse aus Drittländern (z.B. der Schweiz) in die EU exportiert werden.

Im Rahmen der weiteren Harmonisierung der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen zwischen der Schweiz und EU gilt diese Anerkennung seit dem 01.02.2017 auch für Zitrusfrüchte.

Qualiservice GmbH führt die Kontrollen durch und verweist darauf, dass die Exporte mindestens 48 Stunden im Voraus angemeldet werden müssen.

Quelle: DFHV aktuell 6/2017
Erscheinungsdatum: