EU erkennt Schweizer Kontrollen für Zitrusfrüchte
Im Rahmen der weiteren Harmonisierung der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen zwischen der Schweiz und EU gilt diese Anerkennung seit dem 01.02.2017 auch für Zitrusfrüchte.
Qualiservice GmbH führt die Kontrollen durch und verweist darauf, dass die Exporte mindestens 48 Stunden im Voraus angemeldet werden müssen.
Quelle: DFHV aktuell 6/2017