Patente auf Gemüse gehören zur Vergangenheit
Die Diskussion über das Patentieren der natürlichen Eigenschaften hat 2012 angefangen. 2015 wurde die Diskussion nochmals verstärkt als die EPO-Berufungskammer bestimmte, dass Produkte, die mittels einer Kreuzung oder andere klassischen Veredelungsmethoden entstanden sind für Patente in Betracht kommen. Die Pflanzenveredler hatten so einen eingeschränkten Zugang zu der genetischen Diversität. Während des EU-Ratsvorsitzes hat der Staatssekretär Van Dam sich für eine Lösung auf europäischer Ebene eingesetzt. Das geschah mitels der Erklärung der Europäischen Kommission, dass beim Zustandekommen der Biotechnologie-Richtlinie – die den Patentschutz der biotechnologischen Erfindungen regelt - eine Patentierung der klassisch veredelten Pflanzen nie beabsichtigt war. Diese klare Aussage der Europäischen Kommission zu der langfristigen Diskussion ist einer der Ergebnisse des EU-Symposiums das die Niederlande während des EU-Ratsvorsitzes organisiert hat. Im Februar stellten die EU-Minister sich einstimmig hinter diese Interpretation des Gesetzes. Die Anpassung der Patenterteilungspraxis der EPO ist ein wichtiger letzter Schritt in dieser Diskussion, die dazu führt, dass keine Patente auf die Produkte der klassischen Veredelung mehr erteilt werden.