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Weitere 70 Millionen Euro zur Unterstützung der europäischen Obsterzeuger

Am 1. Juli, wurden die bestehenden Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von verderblichem Obst, das vom Einfuhrverbot der russischen Behörden betroffen ist, um ein weiteres Jahr bis Ende Juni 2018 verlängert.

Die Maßnahmen wurden von der Kommission nach Verhängung des russischen Einfuhrverbots im August 2014 eingeführt. Die nunmehr verlängerte Regelung, in deren Rahmen bis zu 70 Mio. EUR für die Obsterzeuger in der EU zur Verfügung stehen, stellt ein Sicherheitsnetz für jene Erzeuger dar, die infolge des Einfuhrverbots möglicherweise keine Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse finden. Im Rahmen der Regelung werden den europäischen Obstbauern, die ihre Ware an Einrichtungen wie Wohltätigkeitsorganisationen oder Schulen abgeben oder anderweitig verwenden, d. h. verfüttern, kompostieren oder weiterverarbeiten, Ausgleichsleistungen gewährt.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan sagte: „Die Kommission tut alles in ihrer Macht Stehende, um die europäischen Erzeuger zu unterstützen, die unter dem russischen Embargo leiden. Von dieser jüngsten Verlängerung geht einmal mehr das klare Signal aus, dass wir unseren Landwirten stets unbeirrbar und furchtlos zur Seite stehen. Die Maßnahmen gehen einher mit unseren laufenden Arbeiten zur Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die sowohl unseren Landwirten als auch der europäischen Gesellschaft insgesamt zugutekommen.“

Die verlängerte Regelung ergänzt eine Reihe von anderen im Zusammenhang mit dem russischen Embargo eingeführten Sonderstützungsmaßnahmen für den Agrarmarkt. Wie die regelmäßige Marktüberwachung und -bewertung der Kommission zeigt, haben diese Maßnahmen die Marktlage für einjährige Kulturen (vor allem Gemüse) verbessert. Für das Gros der vom russischen Einfuhrverbot betroffenen Erzeugung konnten andere Märkte gefunden werden, und die Marktpreise haben sich stabilisiert. Bei den sogenannten Dauerkulturen (Obstbäume) ist die Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten jedoch schwieriger, weswegen die neuen Maßnahmen gezielt auf die Unterstützung dieses Sektors ausgerichtet sind.

Im Rahmen der Sonderstützungsmaßnahmen kommen den Einzelerzeugern höhere EU-Kofinanzierungssätze zugute als im Rahmen der üblichen Unterstützungsmaßnahmen. Die Landwirte erhalten eine zu 100 % aus EU-Mitteln finanzierte Unterstützung für Marktrücknahmen zur „kostenlosen Verteilung“ (d. h. Abgabe von Obst zum Verzehr für wohltätige Zwecke), wodurch Lebensmittelverschwendung vermieden wird. Für Obst, das vom Markt genommen, aber nicht verzehrt (etwa unmittelbar der Kompostierung zugeführt) wird, das geerntet wird, bevor es reif ist (Ernte vor der Reifung), oder das gar nicht geerntet wird, sind die Unterstützungssätze niedriger.

Die Regelung sieht eine Höchstmenge von 165 835 t vor, aufgeteilt auf vier verschiedene Arten von Baumobst: Äpfel und Birnen, Pflaumen, Zitrusfrüchte sowie Pfirsiche und Nektarinen. Die Regelung gilt für 12 Mitgliedstaaten, wobei die Rücknahmemengen unterschiedlich sind, damit gewährleistet ist, dass die finanzielle Unterstützung jene Erzeuger erreicht, die den größten Bedarf haben (siehe nachstehende Tabelle).

Abgesehen von den jetzt verlängerten Sonderstützungsmaßnahmen kommen den europäischen Obst- und Gemüseerzeugern weiter auch andere EU-Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute, etwa Direktzahlungen, die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und die finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen. Dabei werden insgesamt rund 700 Mio. EUR jährlich bereitgestellt.

Quelle: europa.eu
Erscheinungsdatum: