Verpackungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft
Das Gesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigen sie von jetzt 60 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 Prozent, von denen 65 Prozent über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. Mussten bisher also lediglich 36 Prozent des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 Prozent sein. Bis 2022 soll diese Quote noch einmal auf dann 63 Prozent angehoben werden. „Die ambitionierten Quotenvorgaben sind ein Ansporn für die Branche. Jahrelang sind Investitionen zurückgehalten worden, beispielsweise in bessere Sortier- und Aufbereitungstechnik insbesondere für Kunststoff. In den letzten Monaten ist allein durch die Aussicht auf das Verpackungsgesetz neuer Schwung entstanden. Nun haben wir endlich Planungssicherheit und können das Verpackungsrecycling in Deutschland zielgerichtet weiterentwickeln“, so Michael Wiener.
Weitere Fortschritte dürften durch die Anforderung entstehen, besonders gut recyclingfähige Verpackungen im dualen System zu bevorzugen. Zudem sieht das Verpackungsgesetz die Einrichtung einer Zentralen Stelle vor, die für einen fairen Wettbewerb der dualen Systeme sorgen soll. Die Zentrale Stelle wird die Registrierung der verpflichteten Inverkehrbringer übernehmen und die dualen Systeme überwachen.
Quelle: www.gruener-punkt.de