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Existenzbedrohende Frostschäden im Obstbau – wie weiter?

In den Nächten vom 19. zum 20. sowie vom 20. zum 21. April 2017 wurden in Baden-Württemberg flächendeckend Temperaturen im Minusbereich bis zu -7 °C gemessen. Weitere Minustemperaturen traten regional in der Nacht vom 23. auf den 24. sowie vom 29. auf den 30. April auf. Die Obstbäume standen je nach Region in Vollblüte bzw. waren bereits mit den sich entwickelnden Früchten abgeblüht. Im Strauchbeerenobst waren bei Him- und Brombeeren im Freiland Knospen und erste Blüten zu erkennen, bei Johannis- und Stachelbeeren die ersten kleinen Früchte und die Erdbeeren standen ebenfalls je nach Kulturführung in der Blüte. Massive Frostschäden traten auf an Knospen, Blüten, jungen Früchten sowie Trieben bzw. Ruten.

Im Gegensatz zu 2011 betraf der Frost nicht nur verschiedene Regionen und Lagen, sondern trat im gesamten Land massiv schädigend auf. Insgesamt wurden ca. 6.000 ha obstbaulich bewirtschaftete Fläche in Baden-Württemberg geschädigt. Selbst Frostschutzberegnung, die nur auf einem Teil der Flächen durchgeführt werden kann sowie andere Frostschutzmaßnahmen, wie Frostkerzen, Ölfeuerungen oder Luftverwirbelung durch Hubschraubereinsatz (Weinbau) führten nicht zuverlässig zum gewünschten Erfolg. Frostschäden vergleichbaren Ausmaßes gab es im Jahr 1981 und auch zum Teil 1991.

Steinobst fast vollständig vernichtet
Das Steinobst mit Kirschen, Zwetschgen sowie Aprikosen und Pfirsichen wurde nach bisherigen Schätzungen mit 90 bis 100 % Ausfall mit wenigen regionalen Ausnahmen fast vollständig vernichtet. Im Kernobstanbau mit Birnen und Äpfeln unterscheiden sich die Angaben je nach Region mit Schädigungen zwischen 80 und 90 bzw. 90 und Pflanzenschutz 100 %. In den Strauchbeeren ist der Schaden gegenwärtig noch etwas schwieriger abzuschätzen, bewegt sich aber auch je nach Anbau im Freiland oder geschützten Bereich zwischen 10 und fast 100 %. Auch der geschätzte Verlust zwischen 0 und 100 % bei den Erdbeeren richtet sich nach der Kulturführung im Tunnel, mit oder ohne einfacher oder doppelter Abdeckung, Stroheinlage oder Frostschutzberegnung. Auch wenn insbesondere beim Baumobst noch intakte Fruchtanlagen bei einigen Sorten an den Bäumen zu erkennen sind, ist der Ertrag kaum abschätzbar. Weitere Frostereignisse sowie Trockenheit können zu weiteren Schädigungen bzw. Fruchtfall führen.


Frostschaden Kirsche - Foto: Jörg Jenrich/LTZ

Pflanzenschutz nicht vernachlässigen
Trotz der zu erwartenden extremen Ernteverluste in den meisten obstbaulichen Kulturen bis zum Totalausfall ist die Gesunderhaltung der Pflanzen nicht zu vernachlässigen. Das betrifft insbesondere die pilzlichen Erkrankungen sowie die Unkrautregulierung. Dazu gehören insbesondere der Schorf im Kernobst sowie Blattkrankheiten im Steinobst wie Sprühflecken- und Schrotschusskrankheit. Auch die Ruten und Ranken von Him- und Brombeeren sowie die Erdbeerpflanzen sind durch entsprechende Fungizidmaßnahmen gesund zu erhalten.

Trieb- und blattschädigende sowie krankheitsübertragende Schädlinge, wie Blattläuse, Spinnmilben oder Blattsauger sind entsprechend mit Insektiziden bzw. Akariziden zu bekämpfen. Neben der Schwächung der Bäume und Sträucher im aktuellen Jahr bzw. die Krankheitsübertragung ist der Populationsaufbau für das Folgejahr zu bedenken. Insektizide Maßnahmen gegen fruchtschädigende Insekten sind in Anlagen ohne Fruchtbehang unwirtschaftlich. Auch Nützlinge können hier den Populationsaufbau vieler Schaderreger regulieren.

Verstärkter Blütenansatz in 2018
Der Einsatz von Insektiziden gegen Fruchtschädlinge ist erst wieder zu empfehlen, wenn der Behang und damit der Ertrag und somit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme abschätzbar ist. Damit ist in den obstbaulichen Kulturen, in denen die Frostschädigung nicht 100 % erreichte, erst frühestens ab Mitte Mai zu rechnen. Auch hat der Frost und damit der Blüten- und Fruchtverlust Konsequenzen für das kommende Jahr. Durch den geringen Behang in diesem Jahr reagieren die Obstbäume durch einen verstärkten Blütenansatz. Dieser muss dann 2018 entsprechend ausgedünnt werden, was zu zusätzlichen Kosten führt. Darüber hinaus sind im nächsten Jahr tendenziell eher überdurchschnittliche Erträge mit dann entsprechend niedrigeren Preisen zu erwarten. Die Ereignisse kurz nach Ostern 2017 haben uns gezeigt, dass nicht nur Schaderreger den Ertrag und damit das Einkommen unserer Obstbaubetriebe existenzbedrohend gefährden können. Auch der Witterungsverlauf kann zusätzlich immer wieder zu enormen Ausfällen bis zum Totalausfall führen.

Für weitere Informationen:
www.ltz-bw.de

Erscheinungsdatum: