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Hamburger Hafen:

Fahrrinnenanpassung der Unter-und Außenelbe

Die Auseinandersetzung um die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe ist eines der umfangreichsten Klageverfahren gegen ein Infrastrukturprojekt, das je vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Und mit Blick auf die komplexen europarechtlichen Umweltvorschriften wurde an vielen Stellen juristisches Neuland betreten.

Heute ist klar, dass auch dritte Planergänzung durch die Verbände rechtlich angefochten wird. Auf einen Eilantrag jedoch haben die klagenden Umweltverbände verzichtet. Damit besteht trotz der Klage die Bauberechtigung fort. Die bereits begonnenen Arbeiten und die bereits laufenden Ausschreibungen werden planmäßig fortgesetzt. Die Vertiefungs- und Verbreiterungsarbeiten beginnen planmäßig im März.

'Bedeutender Welthafen'
Senator Frank Horch sagt: „Auch wenn die Auseinandersetzung nun weitergeht, ist es meine Überzeugung, dass wir längst eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden haben. Ich bin außerdem überzeugt davon, dass wir die Restmängel, die das Gericht beanstandet hat, sehr sorgsam abgearbeitet und behoben haben. Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft. Als ein bedeutender Welthafen fungiert der Hafen als eine Drehscheibe im internationalen Warenverkehr für Deutschland und Europa. Diese Position können wir jetzt weiter ausbauen.“

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte: „Wir können jetzt bauen. Das ist ein erfreuliches Signal für die Wirtschaft und die Schifffahrt. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Hauptsacheverfahren Recht bekommen. Wir haben uns den vielen juristischen Herausforderungen erfolgreich gestellt. Auch andere Vorhaben werden von dieser guten Vorarbeit profitieren u.a. weil jetzt klar ist, wie die EU-Wasserrahmenrichtlinie anzuwenden ist.“

Quelle: Port of Hamburg

Erscheinungsdatum: