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"Einsatz hat sich gelohnt: 70-Tage-Regelung wird dauerhaft"

In der Vergangenheit konnte der saisonale Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft  bislang durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union, überwiegend aus Polen und Rumänien, gedeckt werden. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit ihm konnte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erreichen, dass mit dem Gesetz und der Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bundesagentur für Arbeit geschaffen wurden, um im Bedarfsfall Vermittlungsabsprachen mit Arbeitsverwaltungen von Drittstaaten abzuschließen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommentiert: "Ich freue mich, dass ich mit meinem Kollegen Heil in dieser für die Landwirtschaft so wichtigen Frage der kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte eine Einigung erzielen konnte. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird nun unbefristet verlängert." Sie erklärt weiter: "Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Tage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde. Sie ermöglicht gerade für die Sonderkulturbetriebe eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte. Dies ist ein wichtiges Zeichen, damit Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt."

Auch der Deutsche Bauernverband zeigt sich zufrieden. Der Generalsekretär des  Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigt sich nach intensiven Diskussionen erleichtert über diese Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für die deutschen Bauern. Damit wird eine bewährte Regelung in langfristiges Recht umgesetzt und lässt den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften.“

Der Deutsche Bauernverband und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband (GLFA) hatten gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus gefordert, eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen umzusetzen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert.

Quelle: BMEL / DBV
Erscheinungsdatum: